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   BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86   

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https://dejure.org/1987,11137
BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86 (https://dejure.org/1987,11137)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 2 RU 22/86 (https://dejure.org/1987,11137)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 2 RU 22/86 (https://dejure.org/1987,11137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsunfall - Rückweg von der betrieblichen Teeküche - Frühstückspause

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 432
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86
    Das ist der Fall, wenn das unfallbringende Verhalten der Sache nach mit der versicherten Tätigkeit verknüpft ist (BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86
    Wirken dabei betriebsbedingte Umstände wesentlich mit, kann der erforderliche Sachzusammenhang gegeben sein (3 ua BSGE 50, 100 : Weg zur Nahrungsaufnahme während einer Dienstreise; BSG SozR Nr. 41 zu 5 542 aF RVO - Trinken zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit; hierzu ferner BSG USK 7N62 Weg zur Nahrungsaufnahme und -.
  • BSG, 29.10.1986 - 2 RU 7/86
    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86
    Der erkennende Senat hat zu dieser Fragestellung zuletzt entschieden, daß ein Lkw-Fahrer bei der Essenszubereitung auf einem Autobahnrastplatz versichert sein kann (Urteil vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 22/85
    Auszug aus BSG, 18.02.1987 - 2 RU 22/86
    2 RU 22/85.
  • SG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - S 8 U 5/14

    Anerkennung eine EHEC-Infektion als Arbeitsunfall

    Entsprechend ist eine "besondere Betriebsgefahr", wie dies auch von der Beklagten angenommen wird, wenn überhaupt nur im Zusammenhang mit den Angestellten des Kasinos anzunehmen, wenn sich diese beispielsweise beim Abschmecken von Mahlzeiten infektiöse Erreger aufnehmen (vgl. BSG, Urteil vom 18.02.1987 - 2 RU 22/86).
  • SG Fulda, 29.10.2021 - S 8 U 78/21
    Versichert sind auch Wege im Betrieb, zB zur Kantine, Getränkeautomat oÄ zwecks Besorgung von Erfrischungen (zB Kaffee oder sonstige Getränke) oder Imbissen oder der Einnahme von Mahlzeiten (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 86 und 97; BSGSozR 3 - 2700 § 8 Nr. 2; zuletzt mwN BSG Urt. v. 5.7.2016 - B 2 U 5/15 R, BSGE 122, 1 = BeckRS 2016, 71024).
  • LSG Hessen, 13.10.2004 - L 3 U 320/03
    Ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit ist darüber hinaus angenommen worden, wenn betriebliche Zwänge den Versicherten veranlassen, seine Mahlzeiten an einem besonderen Ort oder in besonderer Form einzunehmen, wenn die Umstände der Nahrungsaufnahme somit durch die versicherte Tätigkeit maßgebend geprägt und ihr damit zuzurechnen sind (Bundessozialgericht -BSG- SozR 2200 § 548 Nr. 86; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 11, BSGE 12, 247; BSG SozR 3-2200 § 515 Nr. 15 Reichsversicherungsordnung -RVO-; Krasney in: Brackmann, a.a.O., Anm. 72 zu § 8 SGB VII).
  • LSG Bayern, 25.05.2004 - L 18 U 11/04

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall;

    Wirken dabei betriebsbedingte Umstände wesentlich mit, kann der erforderliche Sachzusammenhang gegeben sein (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 86, 0rientierungssatz).
  • SG Gelsenkirchen, 23.07.2001 - S 10 U 306/00
    Das Bundessozialgericht hat in seiner jüngeren Rechtsprechung den Versicherungsschutz auf dem Weg zu und von der Werkskantine (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 86 und 97) oder für die notwendigen Wege zur Besorgung von Nahrungsmitteln bzw. Erfrischungsgetränken auf dem Betriebsgelände oder , außerhalb während der Arbeitszeit oder der Arbeitspause (vgl. BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28 und 54; SozR 2200 § 548 Nr. 97) angenommen.
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